Antonia Klein

Apparate- und Behälterbau GmbH & Co. KG

Antonia Klein Apparate- und Behälterbau GmbH & Co. KG

Ihr Experte für Stahl und Edelstahl Behälter und Apparate

A.Klein Apparate- und Behälterbau GmbH & Co. KG ist Spezialist für Behälter und Apparate aus Stahl und Edelstahl und bekannt für die Verarbeitung aus Stahl-Sonderwerkstoffen.

Ganz egal, welche Aufgabe sich Ihnen im Bereich Aparate- und Behälterbau stellt, ob verschleißfeste Rohrleitungsteile für den höchsten abbrasiven Anspruch, Brennerelemente aus hitzebeständigen Stählen oder druckbeanspruchte Behälter mit oder ohne TÜV-Abnahme nach Druckgeräterichtlinie. Bei uns finden Sie kompetente Beratung sowie fachkundiges und sehr erfahrenes Personal.

Die A. Klein Apparate- und Behälterbau GmbH & Co. KG ist ein traditionsreiches mittelständisches Familienunternehmen, mit Sitz in Siegen, das 1966 gegründet wurde. Wir bieten Ihnen Kompetenz, Qualität und Erfahrung aus langjähriger Produktion von Behältern und Rohrleitungen.

Wir verstehen uns als Ihr Partner und damit sind Ihre verfahrenstechnischen Anforderungen unser Maßstab.

PRODUKTE & LEISTUNGEN

Spezialist in der Apparate- und Behälterfertigung in Stahl und Edelstahl.

Wir fertigen Rohrleitungen, Zyklone und die verschiedensten Blechkonstruktionen jeder Art von ø21,3mm bis ø3000 mm in den Blechstärken 2 bis 20 mm. Außerdem haben wir uns in Bereichen wie Flammrohren und Brennergehäusen auf die Materialien 1.4841; 1.4828 und 1.4541 spezialisiert.

Mit unseren starken Partnern im Siegerland, werden alle Produkte in höchster Qualität, TÜV-gerecht ausgeführt und vor Ort durch den TÜV Rheinland überwacht. Dabei arbeiten wir für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen.

Recyclingbranche

  • Maßangefertigte Sonderteile für den maximalen Verschleißschutz
  • Materialien: Hardox, Dillidur, CDP, Integra uvm.
  • Erfahrene Montageteams mit voll ausgerüsteter, mobiler Werkstatt
  • Wir handeln in Ihrem Sinne und erhöhen die Standzeit ihrer Rohrleitungen

Druckbehälter

  • Verschiedenste Druckbehälter nach Zeichnung oder Entwurf nach Druckgeräterichtlinie mit oder ohne TÜV- Abnahme
  • auf viele Werkstoffe geprüfte Schweißer
  • Materialien: S235JR, S355JR, P235GH, P256GH, P250GH, 1.4301, 1.4541, 1.4571, 1.4404, 1.4713, 1.4462

Brennergehäuse

  • Brennergehäuse verschiedenster Durchmesser und Bauarten nach Zeichnung
  • Materialien: 1.4828, 1.4841, 1.4541

Wir können, was wir tun. Unsere Rahmenbedingungen:

  • Hallenkapazität für zylindrische und konische Behälter bis zu einem Durchmesser von 3800 mm und einer Wandstärke von 20 mm
  • Verschiedene Walzanlagen und Pressen für die Herstellung von Konen und Rohrschüssen bis zu einer Wandstärke von 25 mm aus den verschiedensten Materialien
  • TÜV geprüfte Schweißer in den Verfahren WIG (Wolframinertgasschweißen), MIG (Metallinertgasschweißen) und MAG (Metallaktivgasschweißen)
  • Fertigung nach Druckgerätelinie 97/23/EG
  • TÜV umstempelungsberechtigt
  • HP0 (TRB 200)
  • Erfahrene Baustellenteams mit eigener Ausrüstung
  • Fuhrpark für die Materialbeschaffung und Auslieferung (bei Bedarf)
Zyklon mit Schleissblechen

Unsere Zertifikate

Hier sehen Sie eine Auswahl unserer Produkte:

QUALITÄT

Maßgeschneidert – von Anfang bis Ende

Unterschiedliche Technologien in unterschiedlichen Branchen unserer Auftraggeber erfordern eine hochwertige Fertigung nach Maß. Genau diese setzen wir am Standort Siegen in unserer eigenen Fertigung konsequent um.

Planung

Jeder Kunde ist anders und jedes Projekt hat seine spezifischen Ansprüche. Das maximale Kundenergebnis ist dabei unser Anspruch und dabei setzen wir auf unsere langjährige Erfahrung und das Know-How unserer Mitarbeiter.

Qualität – schon im Einkauf

Wir setzen im Bereich des Einkaufs auf verlässliche und ausgewählte Lieferanten. Viele unserer Zulieferer begleiten uns bereits seit Jahrzehnten.

Kontrolle der Fertigung

Unsere Fertigung unterliegt einer ständigen projektbegleitenden Kontrolle. Für höchste Qualität ohne Kompromisse.

Maschinenpark

  • 4-Walzen-Biegemaschine mit 3.000 mm Arbeitslänge,
    Verarbeitung bis 10 mm, ø 290 mm

  • 3-Walzen-Biegemaschine mit 2.000 mm Arbeitslänge,
    Verarbeitung bis 20 mm, ø 380 mm

  • 4-Walzen-Biegemaschine mit 2.000 mm Arbeitslänge,
    Verarbeitung bis 4 mm, ø 1600 mm

  • 3-Walzen-Biegemaschine mit 1.500 mm Arbeitslänge,
    Verarbeitung bis 4 mm, ø 100 mm

  • 3-Walzen-Biegemaschine mit 1.000 mm Arbeitslänge,
    Verarbeitung bis 10 mm, ø 140 mm

  • Abkant-Bank 250 to, Arbeitslänge 3 m

  • Schwenkbiegemaschine bis 4 mm, Arbeitslänge 2m

  • 2 Bohrmaschinen, Blechschere, Profilschere mit Lochstanze, Drehbank

  • 8-Puls-Schweißmaschinen und diverse andere Schweißgeräte (WIG und MAG)

  • Bolzenschweißgerät für Bolzen bis M20

Ihre Zukunft in einem traditionsreichen Familienunternehmen

Sprechen Sie uns an!

Als mittelständisches Traditionsunternehmen steht der Leistungsgedanke auf allen Ebenen bei uns an erster Stelle. Damit sichern wir den nachaltigen Kundenerfolg und schaffen Gestaltungsräume für neue Betätigungsfelder und Wachstum. Die gesunde Mischung aus langjähriger Erfahrung und motivierten und offen Mitarbeitern sind dafür ein langfristiger Garant.

Wenn Sie sich neben interessanten Chancen für den beruflichen Erfolg auch für einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in der Metallindustrie interessieren, dann melden Sie sich gerne und schicken uns bitte Ihre Bewerbung an die info@a-klein.info oder postalisch an die nachfolgende Adresse:

A.Klein Apparate- und Behälterbau GmbH & Co. KG
z.Hd. Herrn Dipl.-Ing. Armin Schäfer
Ladestraße Siegen Ost
57074 Siegen

E-Mail: bewerbung@a-klein.info

Adresse und Kontaktdaten

A.Klein Apparate- und Behälterbau GmbH & Co. KG

Ladestraße Siegen-Ost 3
57074 Siegen

Telefon: (0271) 6 32 21
Telefax: (0271) 6 17 48

Email: info@a-klein.info
Web: www.a-klein.info

Ansprechpartner:

Dipl. Ing. Armin Schäfer
Geschäftsführung / Personalwesen
0271 / 6 32 21
AS@a-klein.info

Philipp Schäfer
Geschäftsführung / Betriebsleitung / Konstruktion
0271 / 660 89 065
PS@a-klein.info

3.1-Atteste
bitte mailen an
WAZ@a-klein.info

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Website: www.a-klein.info

Komplementär ist die Firma Klein Verwaltungs- GmbH Siegen
Amtsgericht Siegen HRA 4514
Amtsgericht Siegen HRA 4744

USt-IdNr.: DE189534043
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Armin Schäfer

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  1. Geltungsbereich
  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Öffentliche –rechtlichen Sondervermögen.
  2. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.
  3. Wir sind berechtigt alle Ansprüche auf unsere Geschäftsbedingungen abzutreten.
  1. Allgemeine Bestimmungen
  1. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen.
  2. Sollten einzelne Teile dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.
  3. Wir sind zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners beantragt wird.
  1. Angebot und Vertragsabschluss
  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach Annahme des Auftrages durch schriftliche Bestätigung ein, die für die beiderseitigen Vertragspflichten maßgebend ist. Der gleichen Bestätigung bedürfen zu ihrer Gültigkeit, telegrafische, telefonische oder sonstige mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  3. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen Zeichnungen und Gewichtsangaben, enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An solchen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor: sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen, oder falls der Auftrag nicht erteilt wird, sind sie unverzüglich zurückzugeben.
  1. Preisberechnung
  1. Die vertraglich vereinbarten Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, für ab Werk und ohne Verpackung. Sie gelten jeweils nur für die bestellte Menge und nur für die Ausführung, die im Vertrag vorgesehen ist. Aufträge, für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
  2. Erhöhen sich die Gestehungskosten, oder sonstige Angaben, die bei der Preisstellung noch nicht berücksichtigt worden sind, die aber die Lieferung mittelbar bzw. unmittelbar versteuern, so sind wir berechtigt, den auf Grund dieser Erhöhung gerechtfertigten Preis zu fordern. Im Übrigen bleiben bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. mit rückwirkender Kraft erfolgenden Materialpreis- und Lohnerhöhungen. Nachberechnungen für noch auszuführende Lieferung vorbehalten.
  3. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gerechnet, aber nicht zurückgenommen.
  1. Zahlungsbedingungen
  1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 Prozent Skonto gewährt, sofern der Partner nicht mit der Begleichung von Forderungen in Verzug ist.
  2. Eine fällige Zahlung darf wegen von uns nicht genannter Gegenansprüche, unbeschadet des Rechts oder Mängelrüge, nicht zurückgehalten werden. Aufrechnung ist mangels besonderer Vereinbarung unzulässig.
  3. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber. Diskontspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.
  4. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen von uns ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereinkommender Wechseln sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers istausgeschlossen, ebenso die Aufrechnung mit solchen. Bei Beanstandungen irgendwelcher Art besteht eine Berechtigung der Zurückzahlung der Rechnungsbeträge oder Aufrechnung in keinem Falle. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung ganz oder teilweise im Rückstand, können wir die Weiterveräußerung, Ver- oder Bearbeitung der gelieferten Gegenstände untersagen und deren Rückgabe verlangen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Lohnarbeiten sind sofort Zahlbar, ohne jeden Abzug.
  1. Lieferfrist
  1. Alle Angaben sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht feste Liefertermine vereinbart sind. Schadenersatzansprüche bei Überschreitung unverbindlicher Lieferzeiten sind ausgeschlossen.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Verständigung hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten des Auftrages und endet mit der Fertigstellung der bestellten Ware im Werk. Ihre Einhaltung setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen und erforderlichen Genehmigungen sowie die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen voraus. Andernfalls wird sie angemessen verlängert.
  3. Das gleiche gilt bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse und höherer Gewalt, wieMobilmachung, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, unverschuldeten Verzögerungen in der Auslieferung und Fertigstellung wesentlicher Lieferteile. Störungen im Betrieb, bei der Beförderung oder durch verspätete Anlieferung wichtiger Roh- und Hilfsstoffe, soweit dadurch die Fertigstellung oder Ablieferung der bestellten Ware erheblich beeinflusst wird, zwar unabhängig davon, ob durch diese Ereignisse wir selbst oder unsere Unterlieferanten betroffen werden.
  4. Wird durch solche Entwicklungen die Lieferung verzögert oder unmöglich, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Ebenso wird eine vereinbarte Vertragsstrafe nur dann fällig, wenn die Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung vom Lieferer zu vermeiden ist.
  5. Wird durch solche Einwirkung auf den Betrieb des Lieferers die Wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der geschuldeten Leistung erheblich verändert, so sind wir berichtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt für den Fall der nachträglich sich herausstellenden tatsächlichen Unmöglichkeit der Vertragserfüllung. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
  1. Lieferung
  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk“. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung und verlängert sich angemessen, wenn die Voraussetzung von Ziff. 54 vorliegen.
  3. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Innerhalb einer Toleranz von 5 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
  1. Versand und Gefahrenübergang
  1. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.
  2. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und Transportweg.
  3. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
  1. Lieferverzug
  1.  Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Partner unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den Voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
  2. Verzögert sich die Lieferung durch einen in Ziff. 54 aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Partners, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor.
  2. Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
  3. Bei Zahlungsverletzung des Partners sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  4. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegeben falls dem Partner gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Partner stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Partner uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Partner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
  7. Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
  1. Gewährleitung
  1. Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikation, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff. 31.
  2. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung      vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter.
  3. Die Gewährleistungsfrist richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetzt.
  4. Offene Mängel hat der Partner unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang – nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen.
  5. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Partner bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
  6. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.
  7. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Der Partner gibt uns bei Mengenlieferung kurzfristig Gelegenheit, die fehlerhafte Ware auszusortieren.
  8. Kommen wir diesen Gewährleistungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolgslosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Partner oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Partners mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten.
  1. Sonstige Ansprüche, Haftung
  1. Soweit sich nachstehend nichts anders ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Partners gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners.
  2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen        Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
  1. Höhere Gewalt
  1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wenn der Partner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.
  3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

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Siegen April 2015